Gesetzliche Gewährleistung

EU-Mitteilung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung anbieten. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I · europa.eu/youreurope/garantien

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Hier wächst noch nichts.

Die Mates langweilen sich.

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